Was ist ein Gewerbe, was ist gewerbliche Tätigkeit?
Der Begriff des Gewerbes ist gesetzlich nicht definiert. Er hat sich durch
Rechtsprechung und Literatur gebildet.
Im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) wird
der Begriff durch vier wesentliche Kriterien bestimmt:
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Selbstständigkeit (persönlich unabhängig)
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Regelmäßigkeit
(fortgesetzte, planmäßige und nachhaltige Ausübung)
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Entgeltlichkeit
(unmittelbarer oder mittelbarer Vorteil, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit)
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Erlaubte Tätigkeit.
Die Gewerbeordnung ist insbesondere nicht anzuwenden auf die so genannten freiberuflichen Tätigkeiten wie:
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Künstlerische, wissenschaftliche und schriftstellerische Tätigkeit
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Tätigkeiten der:
- Rechtsanwälte, Notare, Rechtsbeistände
- Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte
- Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Psychologen
- selbstständigen Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten.
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Fischerei sowie Land- und Forstwirtschaft, wenn die Ausnutzung des Bodens
wesentliche Betriebsgrundlage und Voraussetzung des Betriebes ist (Urproduktion).
Für bestimmte Tätigkeiten sind zusätzliche Erlaubnisse einzuholen:
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Automatengewerbe (§ 33 c Gewerbeordnung)
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Gaststätten/Hotels
(§ 2/§ 9 Gaststättengesetz)
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Ausnahme: Beherbergungsbetrieb mit weniger als 8 Gästen gleichzeitig
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Ausnahme: Beherbergungsbetrieb mit weniger als 8 Gästen gleichzeitig
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Bewachungsgewerbe
(§ 34 a Gewerbeordnung)
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Nach § 34c Gewerbeordnung:
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Immobilien- und Wohnraumvermittlung
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Finanzdienstleister
(Ausnahmen: Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen)
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Bauträger und Baubetreuer (Makler)
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Darlehensvermittler
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Immobilien- und Wohnraumvermittlung
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Personenbeförderung (z.B. Taxifahrer, Transportgewerbe)
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Sonderfälle
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Handel mit hochwertigen Konsumgütern, Kraftfahrzeugen, Unterhaltungselektronik,
Computern, Edelsteine, Schmuck, Altmetallen etc.
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Reisebüros, Vermittlung von Unterkünften
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Auskunfteien, Detekteien
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Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften u.ä.
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Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen, Schlüsseldienste
- Darlehensvermittler
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Handel mit hochwertigen Konsumgütern, Kraftfahrzeugen, Unterhaltungselektronik,
Computern, Edelsteine, Schmuck, Altmetallen etc.