Folgende Meldungen können hier getätigt werden:
- Neuerrichtung eines Gewerbes bzw. Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
- Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes als übernehmende Person (Käufer, Pächter, Erbe usw.)
- die Eröffnung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle wie Verkaufsbüro, Auslieferungslager
- Verlegung eines Gewerbebetriebes aus dem Bereich einer anderen Behörde
- Eintritt eines Gesellschafters bei einer Personengesellschaft
- Wechsel der Rechtsform
- Umwandlung nach UmwG (durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel, oder Vermögensübertragung
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Sie werden anschließend in einfachen Schritten durch die Erfassung geführt.
Ihre Daten werden über das Internet dem zuständigen Sachbearbeiter zur Verfügung gestellt. |